Praktische Ratgeber zu AHV, Pensionskasse, Saule 3a und Altersvorsorge. Aktuell und verstandlich.
Die 1. und 2. Säule decken im Alter meist nur 60 % des letzten Einkommens. Wie Sie Ihre Vorsorgelücke berechnen und mit der 3. Säule zielgerichtet schliessen.
Was kostet ein Platz im Pflegeheim? Finanzierung durch Krankenkasse, EL, Hilflosenentschädigung und was die Familie beitragen muss.
Wohin steuert die Schweizer Altersvorsorge? Demografische Herausforderungen, Reformvorschläge und was die Politik plant.
Das Schweizer Vorsorgesystem verstehen — wie AHV, Pensionskasse und private Vorsorge zusammenspielen und wo Ihre Lücken sind.
Was passiert finanziell bei Invalidität? IV-Rente, PK-Invalidenleistungen und wann eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist.
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung in der Schweiz — Anspruch, Dauer, Höhe und wie die Erwerbsersatzordnung funktioniert.
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag — zwei wichtige Dokumente, die jeder Erwachsene haben sollte. Vorlagen und Tipps für die Schweiz.
Schrittweise pensioniert statt von 100 auf 0 — wie Teilpensionierung funktioniert, steuerliche Vorteile und was der Arbeitgeber sagen muss.
Die obligatorische Unfallversicherung UVG — Berufs- und Nichtberufsunfall, Taggelder, Invalidenrenten und wo die Lücken liegen.
Sie wandern aus? Was mit Ihren drei Säulen passiert — AHV-Rente im Ausland, Freizügigkeitsguthaben beziehen und Säule-3a-Auszahlung.
Brauchen Sie eine Vorsorgeberatung? Unterschied zwischen unabhängiger und bankgebundener Beratung, Kosten und wie Sie einen guten Berater finden.
Machen Sie den Vorsorge-Check — mit Online-Rechnern Ihre voraussichtliche Rente berechnen und die richtigen Massnahmen ergreifen.
Vorsorge digital verwalten — die besten Apps für AHV-Prognose, PK-Vergleich und Säule-3a-Verwaltung in der Schweiz.
Was passiert mit Ihren digitalen Konten im Todesfall? Passwort-Management, Krypto-Wallets und wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln.
Wie der Güterstand Ihre Vorsorge beeinflusst — Errungenschaftsbeteiligung vs. Gütertrennung und die Folgen für PK und AHV.
Frauen erhalten im Schnitt 37% weniger Rente — Ursachen der Gender Pension Gap und konkrete Strategien für eine bessere Altersvorsorge.
Warum Vorsorge mit 25 starten? Der Zinseszins-Effekt in Zahlen, erste Schritte und die besten Säule-3a-Apps für junge Schweizer.
Unverheiratet zusammenleben hat Vorsorge-Konsequenzen — keine AHV-Witwen/Witwerrente, keine automatische PK-Leistung. So sichern Sie sich ab.
Vorsorge in Patchwork-Familien — wer erbt die PK, wie Sie Stiefkinder absichern und warum ein Testament unverzichtbar ist.
Selbstständige haben keine obligatorische Pensionskasse — warum das riskant ist und welche Vorsorgelösungen wirklich funktionieren.
Nach 65 weiterarbeiten — AHV-Freibetrag von CHF 16'800, PK-Einkauf nachholen und Säule-3a-Einzahlung bis 70 nutzen.
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf der Bundesverfassung Art. 111 und besteht aus drei Saeulen. Die erste Saeule (AHV/IV/EL) ist obligatorische staatliche Grundversorgung, finanziert durch Lohnbeitraege (8,7 Prozent paritaetisch, fuer Selbststaendige 8,1 Prozent). Sie deckt den Existenzbedarf und wird durch die maximale AHV-Rente von 2.520 Franken monatlich (2026) ergaenzt durch Ergaenzungsleistungen bei Bedarf. Die zweite Saeule (BVG berufliche Vorsorge) ist fuer Arbeitnehmer mit Jahreslohn ueber 22.680 Franken obligatorisch. Die dritte Saeule umfasst die freiwillige private Vorsorge mit steuerbegunstigten Saeule 3a (gebunden) und Saeule 3b (frei).
Die maximalen Einzahlungsbetraege in die Saeule 3a betragen 2026 gemaess BVV 3: 7.258 Franken jaehrlich fuer Arbeitnehmer mit Pensionskasse (Koordinationslohn), was vollumfaenglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfaehig ist. Selbststaendige ohne Anschluss an eine Pensionskasse koennen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal jedoch 36.288 Franken. Der Steuerspar-Effekt betraegt je nach Kanton und Einkommen typisch 1.500 bis 3.500 Franken pro Jahr. Ab 2025 erlaubt die Revision das Nachzahlen verpasster Beitraege der letzten zehn Jahre, ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der individuellen Vorsorgeplanung.
Die Saeule 3a ist grundsaetzlich bis zum ordentlichen Rentenalter gebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in klar definierten Ausnahmefaellen moeglich: fruehestens fuenf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (aktuell 65 fuer Maenner, 64 fuer Frauen, ab 2025 stufenweise 65 fuer Frauen gemaess AHV 21 Reform), bei Kauf, Bau oder Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum, bei Umzug ins Ausland, beim Beginn einer Selbststaendigkeit, bei dauerhafter IV-Rente (ganze Rente) oder bei Einkauf in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Die Besteuerung erfolgt separat zum reduzierten Vorsorgetarif. Ein gestaffelter Bezug ueber mehrere Jahre kann die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
Beim Stellenwechsel wird das BVG-Guthaben (Austrittsleistung) an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers ueberwiesen (Paragraf 3 FZG, Freizuegigkeitsgesetz). Wer nicht sofort eine neue Anstellung antritt (Sabbatical, Selbststaendigkeit, Auslandsaufenthalt), muss das Guthaben auf ein Freizuegigkeitskonto oder eine Freizuegigkeitspolice uebertragen. Eine Aufteilung auf zwei verschiedene Freizuegigkeitskonten (Splitting) ermoeglicht spaeter einen gestaffelten Bezug mit Steueroptimierung. Barauszahlung ist nur bei definitivem Verlassen der Schweiz (ausserhalb EU/EFTA), Aufnahme einer Selbststaendigkeit oder Austrittsleistung unter einem Jahresbeitrag moeglich. Ab 55 Jahren stehen flexiblere Bezugsoptionen zur Verfuegung.
Die am 25. September 2022 angenommene AHV 21 Reform gleicht das Rentenalter der Frauen schrittweise dem der Maenner an. Die Erhoehung erfolgt in vier Jahresschritten mit jeweils drei Monaten: Frauen Jahrgang 1961 gehen mit 64 Jahren und 3 Monaten in Rente (2025), Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 6 Monaten (2026), Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 9 Monaten (2027), ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren (2028). Frauen der Uebergangsgeneration (Jahrgaenge 1961 bis 1969) erhalten Zuschlaege zur AHV-Rente von 100 bis 160 Franken monatlich und tiefere Kuerzungssaetze bei Vorbezug. Die gleichzeitig beschlossene MWST-Erhoehung um 0,4 Prozentpunkte sichert die AHV-Finanzierung bis rund 2030.