Vorsorgelücke berechnen: So viel fehlt Ihnen wirklich im Alter

Die meisten Schweizerinnen und Schweizer erfahren erst kurz vor der Pensionierung, wie hoch ihre tatsächlichen Renten ausfallen. Das Problem: AHV und Pensionskasse zusammen ersetzen in der Regel nur 60 % des letzten Erwerbseinkommens — für viele Haushalte entsteht damit eine Vorsorgelücke von mehreren Tausend Franken pro Monat. Wer die Lücke erst mit 60 realisiert, hat kaum noch Zeit, sie zu schliessen.

Dieser Guide zeigt, wie Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit wenigen Schritten berechnen, wie sich die drei Säulen typischerweise zusammensetzen und mit welchen Hebeln (Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus) Sie die Lücke gezielt schliessen. Alle Zahlenbeispiele basieren auf dem Stand 2026.

Die 60 %-Regel: ein erster Realitätscheck

Das Schweizer Vorsorgesystem zielt darauf ab, dass 1. Säule (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) zusammen rund 60 % des letzten versicherten Lohns abdecken. Für den gewohnten Lebensstandard reichen 60 % in aller Regel nicht — konservative Finanzplaner rechnen mit 80 % des letzten Nettoeinkommens als Zielgrösse, weil viele Ausgaben (Wohnen, Krankenkasse, Mobilität) im Alter nicht im gleichen Mass sinken wie manchmal erwartet.

Letztes Brutto-JahreseinkommenAHV+PK zusammenZiel 80 %Lücke/Jahr
80'000 CHF~48'000 CHF64'000 CHF16'000 CHF
120'000 CHF~70'000 CHF96'000 CHF26'000 CHF
180'000 CHF~90'000 CHF144'000 CHF54'000 CHF
250'000 CHF~110'000 CHF200'000 CHF90'000 CHF

Je höher das Einkommen, desto grösser die prozentuale Lücke — weil die AHV plafoniert ist (max. 29'400 CHF pro Jahr) und die obligatorische Pensionskasse nur Löhne bis 88'200 CHF voll versichert. Darüber ist die Deckung vom überobligatorischen Pensionskassenplan des Arbeitgebers abhängig — der sehr unterschiedlich gross sein kann.

Die Formel: Vorsorgelücke in 4 Schritten berechnen

  1. Schritt 1 — gewünschtes Netto-Jahreseinkommen im Alter festlegen (typisch 70–80 % des letzten Nettos)
  2. Schritt 2 — erwartete AHV-Rente aus dem individuellen Kontoauszug (IK-Auszug) ableiten, kostenlos bei der Ausgleichskasse
  3. Schritt 3 — erwartete Pensionskassenleistung aus dem aktuellsten Vorsorgeausweis entnehmen (Altersleistung im Alter 65)
  4. Schritt 4 — Differenz aus Schritt 1 minus (Schritt 2 + Schritt 3) = jährliche Vorsorgelücke
Rechenbeispiel Letztes Nettoeinkommen 90'000 CHF/Jahr (6'500 CHF/Monat nach Steuern/Sozialabgaben). Zielgrösse 80 % = 72'000 CHF. Erwartete AHV-Rente 28'000 CHF, erwartete PK-Rente 32'000 CHF → Summe 60'000 CHF. Vorsorgelücke: 72'000 − 60'000 = 12'000 CHF pro Jahr oder 1'000 CHF pro Monat. Kapitalbedarf bei 25 Jahren Rentenbezug ohne Verzinsung: rund 300'000 CHF.

Vier Hebel zur Schliessung der Lücke

Hebel 1 — Säule 3a maximal nutzen

Erwerbstätige mit Pensionskasse können 2026 bis 7'258 CHF pro Jahr in die Säule 3a einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 36'288 CHF (20 % des Erwerbseinkommens, maximal dieser Betrag). Die Einzahlung ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — je nach Grenzsteuersatz spart das zwischen 20 und 40 % der Einzahlung an Steuern. Über 30 Jahre und mit durchschnittlicher Anlagerendite entsteht so ein substanzielles Zusatzkapital.

Hebel 2 — Einkauf in die Pensionskasse

Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule schliessen Beitragslücken (z. B. aus Lohnerhöhungen, Lücken durch Auslandaufenthalte oder Teilzeit) und sind ebenfalls voll steuerabzugsfähig. Der maximale Einkaufsbetrag steht im jährlichen Vorsorgeausweis. Besonders attraktiv in den letzten 10 bis 15 Jahren vor der Pensionierung, wenn Einkommen und Grenzsteuersatz hoch sind. Wichtig: Nach einem Einkauf besteht eine 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge.

Hebel 3 — Erwerbstätigkeit über 65 hinaus

Seit der AHV-21-Reform ist die Flexibilisierung des Rentenalters verankert. Wer 1–5 Jahre länger arbeitet, erhält einen AHV-Zuschlag von 5,2 % bis 31,5 %. Zusätzlich fliessen weiterhin AHV-, PK- und 3a-Beiträge — jedes zusätzliche Erwerbsjahr erhöht das Vorsorgekapital signifikant. Selbst ein reduziertes Pensum (z. B. 40 %) kann die Rentenlücke spürbar verkleinern.

Hebel 4 — freies Vermögen aufbauen

Für Einkommen über 132'300 CHF (Obergrenze der obligatorischen PK) oder bei stark ausgeschöpfter Säule 3a empfiehlt sich der Aufbau von freiem Vermögen in kostengünstigen, breit diversifizierten ETFs. Kein Steuerabzug bei Einzahlung, dafür maximale Flexibilität (kein Alter-Bezugszwang, freie Anlagewahl, kein Sperrzeitraum). Für die obersten Einkommen oft der schlagkräftigste Hebel.

Typische Fallstricke

Fallstrick 1: Beitragslücken in der AHV. Jedes fehlende Beitragsjahr ab 21 kürzt die AHV-Rente um rund 2,3 %. Fehlende Jahre sind nur innerhalb von fünf Jahren rückwirkend nachzahlbar — später nicht mehr. IK-Auszug regelmässig prüfen.

Fallstrick 2: Teilzeitarbeit und Koordinationsabzug. Wer Teilzeit arbeitet, fällt oft unter den BVG-Koordinationsabzug (26'460 CHF) und ist in der 2. Säule dadurch unterversichert. Einige progressive Pensionskassen haben den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad gesenkt — lohnt sich zu prüfen.

Fallstrick 3: Inflation unterschätzen. 2 % Inflation pro Jahr halbiert die Kaufkraft über 35 Jahre. Eine heute ausreichende Vorsorge kann real deutlich knapper werden. Rechnen Sie Ihre Zielgrösse immer inflationsbereinigt hoch.

Fallstrick 4: Scheidung und Pensionierung. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene PK-Kapital hälftig geteilt. Eine späte Scheidung kann die Vorsorgeplanung massiv durcheinanderbringen. Gegebenenfalls im Ehevertrag Regelungen treffen oder nach einer Scheidung zeitnah einen Einkauf in die PK tätigen.

Checkliste: Vorsorgelücke berechnen und schliessen

  1. IK-Auszug bei der Ausgleichskasse bestellen, auf Lücken prüfen
  2. Pensionskassen-Ausweis hervorholen, erwartete Altersleistung markieren
  3. Zielgrösse festlegen — 70 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens
  4. Formel anwenden — Zielgrösse minus (AHV + PK) = Lücke
  5. Kapitalbedarf hochrechnen auf 20–25 Jahre Rentenbezug, plus Inflation
  6. Hebel priorisieren — Säule 3a maximal, dann PK-Einkäufe, dann freies Vermögen
  7. Jährlich aktualisieren — neue Lohndaten, neue Rentensätze, neue Marktbedingungen

Weiterführende Artikel

Fazit

Die Vorsorgelücke ist kein abstraktes Konzept — sie lässt sich mit einem IK-Auszug und dem aktuellen PK-Vorsorgeausweis in 30 Minuten beziffern. Je früher Sie die Zahl kennen, desto mehr Hebel stehen Ihnen zur Verfügung: Säule 3a, PK-Einkäufe, verlängerte Erwerbstätigkeit, freies Vermögen. Wer die Lücke ignoriert, erfährt spätestens bei der Pensionierung, wie teuer Nichtstun wirklich ist.

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