Optimale Franchise Krankenkasse: So wählen Sie richtig (2026)

Kurz gesagt: Die höchste Franchise (CHF 2'500) lohnt sich, wenn Ihre Gesundheitskosten dauerhaft unter rund CHF 2'000 pro Jahr liegen und Sie eine plötzliche Rechnung von CHF 2'500 aus eigener Tasche tragen können. Der Prämienrabatt ist gesetzlich gedeckelt: gegenüber der Franchise CHF 300 beträgt er höchstens CHF 1'540 pro Jahr (Art. 95 Abs. 2bis KVV). Wer chronisch krank ist oder eine Operation vor sich hat, fährt mit CHF 300 besser.

Die Wahl der Franchise ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei Ihrer Krankenkasse — und eine der am häufigsten falsch getroffenen. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Aber wer viel Gesundheitskosten hat, zahlt mit hoher Franchise am Ende mehr.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren persönlichen Break-Even-Punkt berechnen, welche Franchise für welches Profil ideal ist, und welche Fehler Sie bei der Franchise-Wahl unbedingt vermeiden sollten.

Franchise-Stufen im Überblick

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) beträgt die ordentliche Franchise für Erwachsene CHF 300 pro Jahr (Art. 103 Abs. 1 KVV). Zusätzlich wählbar sind fünf höhere Stufen (Art. 93 Abs. 1 KVV):

FranchiseGesetzlicher Höchstrabatt/JahrMax. Eigenanteil/Jahr
CHF 300 (ordentliche Franchise)— (Referenz)CHF 1'000
CHF 500CHF 140CHF 1'200
CHF 1'000CHF 490CHF 1'700
CHF 1'500CHF 840CHF 2'200
CHF 2'000CHF 1'190CHF 2'700
CHF 2'500 (Maximum)CHF 1'540CHF 3'200
Eigenanteil = Franchise + maximal CHF 700 Selbstbehalt pro Jahr. Der Prämienrabatt beträgt nach Art. 95 Abs. 2bis KVV höchstens 70% des Mehrrisikos, das Sie mit der höheren Franchise selbst übernehmen — daraus ergeben sich die Werte in der Tabelle. Ob ein Versicherer diesen Höchstrabatt tatsächlich gewährt, entscheidet er selbst; oft liegt der reale Rabatt darunter und variiert je nach Kasse und Kanton.

Selbstbehalt: die zweite Kostenschwelle

Neben der Franchise tragen Sie einen Selbstbehalt von 10% der Kosten, die Ihre Franchise übersteigen. Dieser ist nach Art. 103 Abs. 2 KVV auf maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene begrenzt (Kinder: CHF 350). Bei der ordentlichen Franchise von CHF 300 ist dieser Höchstbetrag bei Behandlungskosten von CHF 7'300 pro Jahr erreicht; bei höheren Wahlfranchisen liegt diese Schwelle entsprechend höher.

Break-Even berechnen: Die Formel

Der Break-Even-Punkt ist die Schwelle, ab welcher sich eine höhere Franchise nicht mehr lohnt. Die Faustformel:

Break-Even = höhere Franchise + (jährlicher Prämienrabatt / 0.9)

Konkret: Wer von CHF 300 auf CHF 2'500 wechselt und den gesetzlichen Höchstrabatt von CHF 1'540 erhält, fährt bis zu Gesundheitskosten von rund CHF 2'000 bis 2'200 pro Jahr besser — darüber wird die tiefe Franchise günstiger. Liegt Ihr realer Rabatt tiefer, sinkt auch diese Schwelle.

Welche Franchise für welches Profil?

CHF 300 (Minimum) — für chronisch Kranke und Familien mit Kindern

Die tiefste Franchise lohnt sich, wenn Sie absehbar hohe Gesundheitskosten haben: laufende Medikamente, regelmässige Arztbesuche, anstehende Operationen, chronische Krankheiten. Auch bei kleinen Kindern mit häufigen Erkältungen oft sinnvoll.

CHF 500-1'000 — für Durchschnittsnutzer

Mittlere Franchise für Menschen, die etwa 1-3 mal pro Jahr zum Arzt gehen, gelegentlich Medikamente benötigen, aber keine chronischen Probleme haben. CHF 500 ist oft die sicherste Wahl bei unklarem Profil.

CHF 2'500 (Maximum) — für Gesunde mit Reserven

Nur sinnvoll wenn Sie typischerweise unter CHF 2'000 Gesundheitskosten pro Jahr haben und finanziell das Risiko eines teuren Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit tragen können. Ideal für Junge, Sportliche, Selbstständige mit Rücklagen.

Beispielrechnung: Ehepaar, beide gesund

Ehepaar Müller, beide 35 Jahre, gesund. Die folgenden Prämien sind Richtwerte zur Illustration, keine recherchierten Tarife eines bestimmten Versicherers:

  • Franchise CHF 300: rund CHF 480/Monat pro Person → CHF 5'760/Jahr pro Person
  • Franchise CHF 2'500: höchstens rund CHF 352/Monat pro Person → CHF 4'220/Jahr pro Person
  • Ersparnis: maximal rund CHF 1'540 pro Jahr und Person — das ist der gesetzliche Höchstrabatt nach Art. 95 Abs. 2bis KVV, mehr ist nicht zulässig
  • Für das Paar also höchstens rund CHF 3'080 pro Jahr
  • Break-Even pro Person: ab rund CHF 2'000-2'200 eigenen Gesundheitskosten pro Jahr wird die Franchise CHF 300 wieder günstiger
Vorsicht bei Sparversprechen im Netz: Wenn ein Vergleich Ihnen mehr als CHF 1'540 pro Jahr und Person Franchise-Ersparnis gegenüber der Franchise CHF 300 ausweist, stimmt etwas nicht — der Rabatt ist gesetzlich gedeckelt. Grössere Unterschiede stammen aus einem Kassen- oder Modellwechsel (HMO, Telmed), nicht aus der Franchise.

Franchise-Wechsel: Wann und wie?

Eine höhere Franchise gilt erst ab dem folgenden 1. Januar (Art. 94 Abs. 1 KVV). Für den Wechsel zu einer tieferen Franchise oder zu einem anderen Versicherer gelten die Kündigungsfristen von Art. 7 KVG. Weil die neuen Prämien spätestens Ende Oktober kommuniziert werden, muss der Wechsel in der Praxis bis spätestens 30. November gemeldet werden, damit er per 1. Januar wirksam wird.

Achtung: Die Franchise zu erhöhen ist unkompliziert. Sie zu senken geht in der Regel nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen nach Art. 7 KVG, häufig verbunden mit einem Kassenwechsel. Planen Sie daher konservativ — eine zu hoch gewählte Franchise werden Sie nicht unterjährig los.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Hohe Franchise wählen ohne Rücklagen: Bei plötzlicher Krankheit CHF 2'500 aus der Tasche zu zahlen kann finanziell kritisch sein. Mindestens 3 Monatslöhne als Puffer empfohlen.
  • Franchise nach einem einzigen guten Jahr erhöhen: Nur weil ein Jahr keine Kosten anfielen, heisst das nicht, dass nächstes Jahr genauso läuft. Trend über 3 Jahre betrachten.
  • Franchise-Rabatt und Modell-Rabatt verwechseln: Der Prämienrabatt durch die Franchise ist nicht dasselbe wie ein HMO- oder Telmed-Rabatt — beide können aber kombiniert werden.
  • Kinderfranchise ignorieren: Kinder haben standardmässig keine Franchise (CHF 0). Optional wählbar sind CHF 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 (Art. 93 Abs. 1 KVV); der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt CHF 350 pro Jahr.
  • Ersparnis nicht zur Seite legen: Wer jährlich über CHF 1'000 spart, sollte diese auf ein separates Konto legen — sonst fehlt das Geld, wenn die Rechnung kommt.

Checkliste: Ihre optimale Franchise

  1. Gesundheitskosten der letzten 3 Jahre summieren (Rechnungen aus der Kassen-App)
  2. Durchschnitt pro Jahr berechnen und mit der Break-Even-Schwelle vergleichen
  3. Finanziellen Puffer prüfen (3 Monatslöhne Minimum für eine hohe Franchise)
  4. Chronische Diagnosen oder geplante Behandlungen dokumentieren
  5. Den real offerierten Rabatt prüfen — nicht den gesetzlichen Höchstwert unterstellen
  6. Bei Unsicherheit → CHF 500 als konservative Wahl
  7. Antrag bis 30. November an die Krankenkasse senden

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Fazit

Die optimale Franchise hängt von Ihrem Gesundheitsprofil, Ihrer finanziellen Reserve und Ihrer Risikobereitschaft ab. Rechnen Sie Ihren Break-Even aus, berücksichtigen Sie die letzten 3 Jahre Gesundheitskosten, und wählen Sie konservativ wenn Sie unsicher sind. Der mögliche Gewinn ist gesetzlich begrenzt, das Risiko nicht — jährlich überprüfen lohnt sich.

Quellen

Haufig gestellte Fragen

Welche Franchise ist für Gesunde optimal?
Für gesunde Erwachsene mit Gesundheitskosten unter rund CHF 2'000 pro Jahr und ausreichenden Rücklagen ist die Maximalfranchise von CHF 2'500 meist die günstigste Wahl. Der Prämienrabatt beträgt gegenüber der Franchise CHF 300 höchstens CHF 1'540 pro Jahr (Art. 95 Abs. 2bis KVV) und liegt in der Praxis oft darunter.
Wann lohnt sich die minimale Franchise von CHF 300?
Bei absehbar hohen Gesundheitskosten über CHF 2'000 pro Jahr: chronische Krankheiten, laufende Medikamente, geplante Operationen, regelmässige Facharztbesuche. Auch bei fehlenden finanziellen Reserven, weil Sie dann nie mehr als CHF 1'000 Eigenanteil pro Jahr tragen.
Wie oft kann ich die Franchise wechseln?
Eine höhere Franchise gilt ab dem folgenden 1. Januar (Art. 94 Abs. 1 KVV). Für eine tiefere Franchise gelten die Kündigungsfristen nach Art. 7 KVG, in der Praxis Meldung bis spätestens 30. November für den Wechsel per 1. Januar.
Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kosten oberhalb der Franchise, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder (Art. 103 Abs. 2 KVV). Zusammen mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 liegt der maximale Eigenanteil eines Erwachsenen damit bei CHF 1'000 pro Jahr.
Wie berechne ich meinen Break-Even?
Break-Even = höhere Franchise + (jährlicher Prämienrabatt geteilt durch 0.9). Beispiel: Wechsel von CHF 300 auf CHF 2'500 mit dem gesetzlichen Höchstrabatt von CHF 1'540 ergibt eine Schwelle von rund CHF 2'000 bis 2'200 Gesundheitskosten pro Jahr. Rechnen Sie mit dem real offerierten Rabatt, nicht mit dem Höchstwert.

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